Vorsorgevollmacht prüfen lassen

10. August 2016

 

Nachfolgend eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Auslegung einer Vorsorgevollmacht. Empfehlenswert ist die Errichtung einer solchen Vollmacht in jedem Fall. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich. Wir überprüfen auch gern eine etwa bereits bestehende Vorsorgevollmacht.

 

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-xii-zb-61-16-lebenserhaltende-massnahmen-patientenverfuegung-vorsorgevollmacht-anforderungen/?utm_content=buffer2cdce&utm_medium=social&utm_source=facebook.com&utm_campaign=buffer

 

(Quelle: lto.de von LTO)

 

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