Der Stinkefinger und der Blitzer

Sie kennen das vielleicht: man ist auf der Autobahn oder Landstraße zügig unterwegs. Plötzlich ein grelles Licht und Sie wissen: ein Blitzer. In diesem Moment sollten Sie Ihre Gefühle im Griff haben, wie eine aktuelle Entscheidung zeigt.

Darum geht es:

Das Amtsgericht Passau hat nämlich einen Autofahrer zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt, weil dieser dem Blitzer den Stinkefinger gezeigt hat. Der Stinkefinger war auf dem Foto zu sehen. Die Polizeibeamten haben eine Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Das Gericht wies in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass die Strafe noch drastischer hätte ausfallen können. Denn eine Beleidigung kann nach dem Strafgesetzbuch auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.

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